Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regeln

Mit der Buchung eines Stellplatzes und Ihrer Anwesenheit auf dem Campingplatz erklären Sie sich mit unseren Campingregeln einverstanden:

  1. Die Recron-Bedingungen gelten für alle unsere Buchungen.
  2. Am Anreisetag können Sie Ihren Stellplatz ab 12.00 Uhr nutzen. Am Abreisetag sollten Sie den Platz bitte vor 12.00 Uhr leer hinterlassen.
  3. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz Duinoord erfolgt auf eigenes Risiko.
  4. Eine Buchung für eine Nacht ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der Campingleitung möglich.
  5. Die Campingurlauber sollten sich sofort nach ihrer Ankunft auf dem Gelände an der Rezeption melden. Jugendliche Campingurlauber, die ihren Aufenthalt nicht gemeinsam mit ihrer Familie verbringen, müssen während des Zeitraums, den sie auf dem Campingplatz verbringen, einen gültigen Ausweis an der Rezeption vorlegen können.
  6. Campingurlauber, die sich ohne Anmeldung auf dem Gelände aufhalten und diejenigen, die ihnen Obdach bieten, werden nicht länger auf dem Gelände zugelassen. Campingurlauber sind in vollem Umfang für das Verhalten ihrer Gäste verantwortlich. Für die Tage, an denen sich Campingurlauber ohne Anmeldung auf dem Campingplatz aufgehalten haben, wird der doppelte Campingtarif in Rechnung gestellt.
  7. Gegen Leistung einer Kautionssumme erhalten Campingurlaub für Ihr Zelt bzw. Ihren Wohnwagen ein Label. Dieses Label sollte sichtbar an der Außenseite der Campingunterkunft befestigt werden. Wenn das Label unbeschädigt abgegeben wird, auf dem Campingplatz durch seinen Aufenthalt keine Schäden und/oder Belästigungen entstanden sind und der gemietete Stellplatz sauber hinterlassen wird, erhält der Campingurlauber bei seiner Abreise die Kaution zurück.
  8. Zwischen 23.00 Uhr und 08.00 Uhr sollte auf dem Gelände Ruhe herrschen. Es ist absolut nicht erlaubt, Musik zu machen, Radios zu verwenden oder auf andere Weise Lärmbelästigung zu verursachen.
  9. Campingurlauber können für die von ihnen verursachten Schäden und/oder Verschmutzungen haftbar gemacht werden.
  10. Campingurlauber haben selbst das Zelt und die Umgebung ihres Zeltes sauber zu halten, auch wenn es sich nicht um ihren Abfall handelt. Der Abfall kann in den dafür vorgesehenen Containern deponiert werden.
  11. Motorisierter Verkehr ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Um die Campingausrüstung aus- und einzuladen darf ausschließlich bei der Ankunft und bei der Abreise zum Stellplatz gefahren werden.
  12. Es ist verboten, auf dem Campingplatz zu graben, auch bei Regen (die so genannten Abflussrinnen).
  13. Campingurlauber dürfen ihr Zelt bzw. ihren Wohnwagen nicht als Verkaufsstelle für Artikel oder zum Verteilen von Druckwerken, welcher Art auch immer, einsetzen.
  14. Hunde sind auf dem Gelände nicht zugelassen.
  15. Lagerfeuer sind ausschließlich am Strand erlaubt. Für das Anzünden eines Lagerfeuers braucht man eine Genehmigung der örtlichen Polizei.
  16. Der Einsatz eines Gasgrillgerätes ist nur zulässig, wenn es mit einem Druckminderer ausgestattet ist.
  17. Der Einsatz von Kohlensäureflaschen ist nicht zulässig.
  18. Das Aufstellen von Partyzelten ist nicht zulässig.
  19. In den Toilettengebäuden und im Waschsalon ist Rauchen nicht erlaubt.
  20. Das Waschen der Kleidung bzw. von Gemüse und das Spülen des Geschirrs ist ausschließlich in den jeweils dafür vorgesehenen Becken erlaubt. Das darf unter keinen Umständen an den Waschstellen erfolgen!
  21. Es ist nicht erlaubt, über dem Gelände Drachen steigen zu lassen oder auf dem Gelände Fußball zu spielen. Das ist jedoch auf den dafür vorgesehenen Sportplätzen erlaubt.
  22. Wer sich nicht an die Campingregeln hält, wird unwiderruflich vom Gelände entfernt. Diese Campingregeln kann an der Rezeption eingesehen werden
  23. Campingurlauber haften jedoch weiterhin für die etwaigen, von ihnen verursachten Schäden und die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Stiftung Kampvreugd für den gesamten, vereinbarten Campingzeitraum.
  24. Hinweisen, die im Namen oder von der Leitung des Geländes erteilt werden, ist unverzüglich Folge zu leisten.